Angelerlaubnis und -lizenz
Fischfang auf dem Meer
Für die Ausübung der Freizeitfischerei im Meer ist eine kostenlose Registrierung auf der Website des italienischen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft (MASAF) erforderlich.
Der Zugang zum reservierten Bereich des MASAF ist über diesen Link möglich.
Der Ausdruck nach Abschluss des Online-Verfahrens gilt als Nachweis zur Ausübung der Freizeit- und Sportfischerei im Meer.
Für Informationen zu geltenden Vorschriften und eventuellen Sperrgebieten entlang der Adriaküste Venetiens wenden Sie sich bitte an die zuständigen Hafenbehörden.
Hafenamt (Capitaneria di Porto) Venedig
Adresse: Dorsoduro n. 1408 - 30123 Venedig (VE)
Telefon: +39 041 2405711
E-Mail: cpvenezia@mit.gov.it
PEC: dm.venezia@pec.mit.gov.it
www.guardiacostiera.gov.it/venezia
VORSCHRIFTEN – Badeordnung der Küstenwache Jesolo
Gemäß Artikel 6.2 ist das sportliche Angeln mit
Angelrute nur vom Strand, von Molen, Buhnen oder
Felsvorsprüngen erlaubt – ausschließlich in der
Nachtzeit von 19:30 Uhr bis 09:00 Uhr.
Dies ist jedoch nur gestattet, wenn der Zugang
zu diesen Bereichen nicht verboten ist und sich
keine Badegäste in einem Umkreis von 300 Metern
im Wasser befinden.
Sollten Badegäste auftauchen, ist das Angeln
unverzüglich einzustellen.
Angeln in der Lagune
Zum Angeln im Canale San Felice oder im Canale Pordelio ist ein Angelschein vom Typ B erforderlich.
Für Bürger mit Wohnsitz in Venetien besteht der Angelschein aus dem Zahlungsnachweis der regionalen Konzessionsgebühr in Höhe von 34,00 €, zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument. Die Lizenz ist ab dem Datum der Zahlung bis 24:00 Uhr desselben Tages des Folgejahres gültig. Die Zahlung kann auch per Post mit einem Überweisungsformular (Bollettino) erfolgen.
In anderen italienischen Regionen ausgestellte Angelscheine sind im gesamten Gebiet der Region Venetien gültig.
Wenn der Angler in Gewässern fischen möchte, die
an Angelvereine oder andere Einrichtungen
vergeben oder von diesen verwaltet werden, muss
zusätzlich eine gültige Erlaubnis des
Konzessionsinhabers mitgeführt und bei
Kontrollen vorgelegt werden.
Das Angeln ist in biologischen Ruhezonen
grundsätzlich verboten.
Angelschein Typ B für Minderjährige unter 18
Jahren, Personen über 70 Jahre oder Menschen
mit Behinderungen
Für diese Gruppen ist – sofern sie in Venetien
wohnen – kein Angelschein erforderlich. Es
genügt ein Ausweisdokument.
Menschen mit Behinderungen müssen zusätzlich zur
Identitätskarte auch eine Disability Card oder
ein anderes ausgestelltes offizielles Dokument
über ihre Behinderung mitführen, gemäß den
geltenden Vorschriften.
Angelschein Typ B für im Ausland lebende
italienische Staatsbürger
Für im Ausland lebende italienische Staatsbürger
gilt als Lizenz der Zahlungsnachweis der
regionalen Konzessionsgebühr in Höhe von
34,00 €, zusammen mit einem gültigen
Ausweisdokument. Die Zahlung kann in einem
italienischen Postamt per Bollettino erfolgen.
Angelschein Typ D für ausländische
Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland
Ausländische Angler mit Wohnsitz im Ausland
dürfen sportlich-angeln, wenn sie den
Zahlungsnachweis der Konzessionsgebühr in Höhe
von 13,00 € für einen Angelschein vom Typ D
vorweisen können. Diese Lizenz ist drei Monate
gültig und muss zusammen mit einem
Ausweisdokument vorgelegt werden.
Die Zahlung kann in einem italienischen Postamt
per Bollettino erfolgen.
Angeln im Fluss Sile
Im Gebiet des Piave Vecchia-Sile, d.h. von der Schleuse des Piave Flusses in Musile di Piave bis zur Einmündung in den Sile Fluss (Ortschaft Caposile) und weiter bis zur Flussmündung in Cavallino, besteht ein exklusives Fischfangrecht.
Um in diesen Abschnitten angeln zu dürfen, muss man im Besitz eines Angelscheins + einer Sondergenehmigung sein, die von der zuständigen Behörde, in diesem Fall FIPSAS VENEZIA , ausgestellt wird.
Geschäfte für Fischereigeräte und Köder
TREPORTI
• Agraria Hydra, via della Ricevitoria 20
CAVALLINO
•
Agraria del Cavallino
, piazza Santa Maria Elisabetta 19
• Bodi Bazar, via Fausta 408